Campingplatzordnung

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt

 

  1. Am gesamten Gelände (inkl. Zufahrten) gilt die StVO (Österreichische – Straßenverkehrsordnung)

 

  1. Hunde sind nur nach Vereinbarung mit dem Betreiber gestattet.
    Sollte dies gestattet sein, sind diese während des gesamten Aufenthaltes am Campinggelände an die Leine zu nehmen.
    Ebenso sind die Ausscheidungen (Hundehaufen) sofort und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

  1. Der Campingbereich darf nur nach erfolgter Anmeldung beim Kontrollpersonal und nach vorheriger Zahlung der Benützungsgebühren betreten werden.
    Während des Aufenthaltes am Campingbereich ist die ausgehändigte Rechnung sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

 

  1. Die Benützung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Be- bzw. Überwachung des Geländes findet nicht statt. Der Betreiber haftet nicht für Schäden jeglicher Art (z.B. Überfälle, Verletzungen, Diebstahl oder Verlust) die bei der Benützung des Campingplatzes entstehen bzw. entstanden sind.

 

  1. Es ist nicht gestattet:
  • Lagerfeuer zu entzünden. (Grillfeuer sind nur in dafür vorgesehenen Behältnissen erlaubt)
  • Feuerwerkskörper jeglicher Art anzuzünden oder abzuschießen.
  • Übergroße Musikanlagen zu betreiben.
  • Zelte mit Gräben zu umziehen.
  • Unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz (insbesondere mit Quads, Mofas, Motorrollern, Motorrädern oder sonstigen Vehikeln) durchzuführen.

 

  1. Das Anreisen und Bewegen am Platz mit nicht zugelassenen Fahrzeugen oder Eigenbauten ist generell verboten.
  1. Abfälle sind in die dafür vorhergesehenen Säcke und Mülltonnen zu entsorgen.
  2. Sanitäranlagen sind ordnungsgemäß zu verwenden und sauber zu hinterlassen.
  1. Den Anweisungen des Kontrollpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Bei Missachtung und Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor einen Platzverweis auszusprechen und im Sonderfall eine Strafanzeige zu stellen.